Die Gemeindevertretung und die Ausschüsse…
beginnen langsam, aber sicher, wieder in den üblichen Tagungsrhythmus zurückzufinden. Aber es hat sich einiges geändert: Der Tagungsort ist die Dreifeldhalle, die Abstände zum Fraktionskollegen sind verordnungskonform mindestens 1,50 m, und mit der Technik hapert es auch noch. So sind immer noch zu wenig Mikrofone vorhanden, so dass man sie während der Sitzung von einem Gemeindevertreter zum nächsten weiterreichen muss. Warum das Mikrofon für Einwohneranfragen aus hygienischen Gründen mit einer „Sprechtüte“ (Plastiktüte) umhüllt ist, die Gemeinschaftsmikrofone der Gemeindevertreter aber nicht, erschließt sich mir nicht. Aber die Sitzungen laufen wieder, und das hat Priorität, um die anstehenden Aufgaben abzuarbeiten.
Das Mobilitätskonzept 2040…
des Landkreises liegt jetzt auf gut 200 Seiten vor und soll in Kürze vom Kreistag verabschiedet werden. Es dient – neben der Darstellung des Status quo – vor allem dazu, hieraus die Nahverkehrspläne der kommenden Dekaden. Neben einigen Träumereien für das Jahr 2040 („Die Rapid-S-Bahn hat den Besucher aus Amsterdam in 12 Minuten vom Berliner Hauptbahnhof zum Bahnhof Oranienburg gebracht“) zeigt das Konzept vor allem auch Handlungsoptionen für Glienicke auf. Mit dem im Februar auf den Weg gebrachten Vorschlag, ein Carsharing-Konzept zu entwickeln, sind wir bereit auf gutem Wege. Es zeigt sich aber auch, dass wir an anderen Stellen Handlungsbedarf haben. So existieren aktuell nur zwei Elektrotankstellen im Ort, die zudem durch die unglückliche Fixierung auf den Anbieter EDIS nur von wenigen Kartenanbietern unterstützt wird. Die Gemeindeverwaltung sollte über praxisnahe und innovative Konzepte zur Erhöhung der Ladesäulenanzahl nachdenken – gerne auch mit Gewerbetreibenden vor Ort, die die Ladesäulen als Kundenbindungsinstrument einsetzen können, wie es auch z.T. Edeka, Kaufland oder Lidl in Berlin und andernorts tun.
Der Bebauungsplan 21…
im Langtitel „Bebauungsplan Nr. 21 „Zwischen Breitscheidstraße, Rosenstraße und Clara- Zetkin-Straße“ hat Signalcharakter. Weil sich Gründächer positiv auf das Mikroklima im Ort auswirken, sind in diesem Bebauungsplan erstmalig Flachdächer nur als Gründächer mit einer mindestens 15cm dicken Erdschicht zulässig. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hatte die Gemeindevertretung auf unseren Antrag hin 2019 gefasst. Ein kleiner, aber nicht zu unterschätzender Schritt hin zu einer nachhaltigeren Ortsentwicklung, der von unseren weiteren Anträgen zur Photovoltaik und Neupflanzung von Straßenbäumen flankiert wird.
Was bringen Bebauungspläne, wenn sich keiner daranhält?
Diese Frage hat sich der Umweltausschuss im vergangenen Jahr gestellt und beispielhaft den Bebauungsplan 1 im Sonnengarten prüfen lassen. Das Ergebnis: Die Anwohner können sich in naher Zukunft vermutlich über mindestens 125 neue Bäume freuen. Die Prüfung der Gemeindeverwaltung hat nämlich ergeben, dass in 125 Fällen die planerischen Festsetzungen verstoßen wurde, die z.B. die Anpflanzung von einem hochstämmigen Baum je 100 oder 200 qm Grundstücksfläche vorsehen. Ein trauriges Ergebnis, dass den Stellenwert von Bäumen in der öffentlichen Wahrnehmung leider sehr gut widerspiegelt. Laubbäume? Ja natürlich! Aber bitte nicht auf meinem Grundstück.
Wir wünschen allseits trotz Corona angenehme und erholsame Ferien!
Jörg Rathmer, Stv. Fraktionsvorsitzender