Der Anwalt der Gemeinde hat es dem Umwelt- und Planungsausschuss kürzlich ins Stammbuch geschrieben: Um den Bauernhof zu retten, muss die Gemeinde den B-Plan 25 anfassen. Umso mehr, als der Bauherr zugesagt hat, mit der Sanierung unseres historischen Kleinods zu beginnen, sowie er Baurecht für den Neubau von Wohnungen erhält. Alle Fraktionen waren daher aufgefordert, zur jüngsten Sitzung des Ausschusses ihre Stellungnahme abzugeben. Wobei es sich dabei nur um politische Leitlinen handeln kann, den B-Plan selbst müssen die Fachleute im Bauamt schreiben.
Hohe Priorität in unserer Fraktion genießt der Erhalt und die künftige Nutzung des Bauernhofs an der Gartenstraße Ecke Hattwichstraße in seiner historischen Bausubstanz. Weil die Gemeinde das schon finanziell nicht stemmen wird und kann, muss der B-Plan dem Eigentümer und Bauherrn die Möglichkeit einräumen, durch die Errichtung von Wohnraum entlang der Hattwichstraße sowie in der nördlichen Fluchtline der Scheune Richtung Goebenstraße Wohnraum zu errichten, der auch der Finanzierung der Renovierung des Bauernhofs dient.
Für die Schaffung von Wohnraum dort sprechen außerdem klimapolitische Aspekte. Um Versiegelung von Flächen gering zu halten, sollte in die Höhe, nicht in die Breite gebaut werden. Darüber hinaus sollte Wohnraum nahe Ortszentren entstehen, wo vorhandene Infrastruktur/Erschließung genutzt werden kann und eine gute ÖPNV-Anbindung Pendler nicht zur Nutzung des eigenen Pkw zwingt. Diese Kriterien erfüllt der Geltungsbereich des B-Plan 25 vorzüglich. Teile des weitgehend zubetonierten Grundstücks entlang der Hattwichstraße könnten wieder freigelegt/begrünt werden. Zudem hat der Bauherr eine Ausgleichsfläche erstanden, die allen formalen Kriterien entspricht und daher von der Gemeinde akzeptiert werden sollte
Aus dem immer wieder bedauerten Mangel an stadtnahem Wohnraum in und um Berlin ergibt sich geradezu eine gesellschaftliche Verpflichtung, Abhilfe zu schaffen. Da die öffentliche Hand in Kommunen, Land oder Bund dies nicht (allein) bewerkstelligen kann, sollte sie mit privaten Bauherren im gegenseitigen Einvernehmen und zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten. Auch bei der Erstellung des B-Plans 25 bietet sich aus unserer Sicht ein solcher Dialog mit dem Bauherrn an.
Dabei wird es auch darum gehen, Glienickes Interessen am Erhalt bzw. der Verbesserung seines Ortsbilds zu berücksichtigen. Eine angemessene neue Bebauung des Grundstücks Hattwichstraße zwischen Bauernhof und Goebenstraße wird gegenüber dem jetzigem, barackenartigen Lagerhaus jedenfalls einen ästhetischen Gewinn für das Ortsbild darstellen. Gleichwohl sollte der Neubau den optischen Eindruck des historischen Bauernhofs am Dorfanger vor demselben stehend nicht Abbruch tun. Einfamilienhausbebauung ist übrigens in der Hattwichstraße nicht vorgegeben.
Aus dem vorher Gesagten ergibt sich für den B-Plan 25 entsprechend auch den Gebäuden schräg gegenüber eine stadtvillenartige, dreigeschossige Bebauung (wobei die Gebäudeteile aus unserer Sicht durchaus miteinander verbunden sein dürfen). Zulässig sein sollten drei bewohnbare Geschosse mit zwei Alternativen für das oberste: entweder dachgeschossartig wie bei den Stadtvillen an der Hattwichstraße oder mit klimaschutztechnisch genutztem Flachdach, auf dem beispielsweise PV-Anlagen einzurichten sind. Parkraum ist durch eine Tiefgarage zu schaffen, die mindestens die örtliche Stellplatzsatzung erfüllt, angesichts der für die Scheune angestrebten Nutzung beispielsweise als Gaststätte aber auch deren Parkraumbedürfnisse abdecken müsste; dies umso mehr, als künftig das Parken entlang der Gartenstraße wohl sehr eingeschränkt sein wird.
Dr. Ulrich Strempel