Foto: Ansicht auf den Bauernhof in Glienicke/Nordbahn

Ansicht auf den Bauernhof in Glienicke/Nordbahn Foto: CDU Glienicke

Viele Glienicker wünschen sich – auch wir können uns das gut vorstellen – eine „öffentliche Nutzung“ des historischen Bauernhofs nach seiner Sanierung. Das weiß auch der Bauherr. Private Träger wären nicht das Schlechteste, Interessenten gibt es. Es ist an ihm, dem Eigentümer, entsprechende Vorstellungen zu entwickeln – da sollte ihn Glienicke auch nicht aus der Verantwortung entlassen. Denn warum immer gleich nach dem Staat und nach Steuergeldern rufen? 

Genau das tun aber die Fraktionen, die den Bürgermeister beauftragt haben, sich nach eventuellen Mietkosten zu erkundigen. Aber was soll die Gemeinde und zu welchem Zweck mieten? Ideen gibt es – von einer Art Heimatmuseum über Nachbarschaftstreff bis zu Versammlungsraum. Aber eine spruchreife Positionierung der Gemeinde gibt es mangels Einigung in den Gremien eben nicht. 

Für ein Museum stehen alle Vorentscheidungen aus: Kostenrahmen, Kuratierung, Ausstellungsinhalte. Für den Nachbarschaftstreff wurden erst vor kurzem Räumlichkeiten im Sonnengarten auf Gemeindekosten aufwändig saniert; trotz Selbstverpflichtung vermag der Betreiber bis heute nicht, einen Anteil der Miete dafür zu zahlen. Als Versammlungsmöglichkeit sind das Gemeindehaus und sein traumhafter Garten gut eingeführt; mit Fertigstellung des projektierten Schulneubaus „Haus 6“ wird im Ortskern die Aula/Mensa zur Verfügung stehen. 

Jetzt über Anmietung durch die Gemeinde zu spekulieren, ist also zur Unzeit, der zweite Schritt vor der ersten. Außerdem ist es Verhandlungstaktisch, höflich ausgedrückt, unklug. Denn den Projektträger enthebt es der Notwendigkeit, eine öffentliche Nutzung zu suchen. Gleichzeitig wird die so ausgedrückte Begehrlichkeit der Gemeinde preissteigernd wirken – zumal in der jetzigen Lage eine fundierte Kostenschätzung so gut wie unmöglich ist.

 Zu schlechter Letzt: Wieso soll sich die Gemeinde eine weitere nichtpflichtige Finanzverpflichtung aufladen – zumal auch seitens der antragstelle ein Ausgleichen des Haushalts angemahnt wird? Ganz abgesehen von den juristischen Hürden, über die die Kämmerin die Gemeindevertreter kürzlich informierte. 

Was grundsätzlich auch für den nun im Raum stehenden Bürgerantrag in der GVT gilt. Er fordert, die Gemeinde auf die Anmietung des Bauernhofs festzulegen. Er ist aber weder durch ein klares Konzept hinsichtlich der Nutzung noch mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterlegt. Was bedeuten würde: Bei Leerstand, weil sie die Flächen nicht vermietet bekommt, bliebe die Gemeinde und damit der Steuerzahler, wir alle somit, auf den Kosten sitzen. Es wäre fahrlässig, die Gemeinde in ein solch unkalkulierbares finanzielles Risiko zu stürzen.

Dr. Ulrich Strempel

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