Für Regelgeschwindigkeit auf Haupt- und Durchgangsstraßen
Gerade damit die Wohngebiete ruhig bleiben und nicht als Schleichwege missbraucht werden, sollte freilich auf Haupt- und Durchgangsstraßen die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 Km/h gelten (begründete Ausnahmen vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Altersheimen). Dazu zählen auch die von Pendler- und Durchgangsverkehr sowie vom ÖPNV befahrene Breidscheidstraße und die Märkischer Allee. Wir halten das Experiment der dort probeweise eingeführten Beschränkung auf 30 für verfehlt – und werden von vielen Betroffenen in dieser Einschätzung bestärkt. Betroffene sind übrigens nicht nur die Anwohner, sondern auch die Nutzer dieser Straßen.
Gute Argumente
Für die Regelgeschwindigkeit dort gibt es viele überzeugende Argumente. Nicht nur eines davon lieferte die Fraktionsvorsitzende der Grünen selbst. Verständlicherweise fühlt sie sich als häufige Autofahrerin von einem Geschwindigkeitspatchwork – mal 30, mal 50 – irritiert. Da die Schlussfolgerung flächendeckend Tempo 30 bekanntlich verkehrspolitischer Unfug wäre und auch dem Klima wenig nützen würde (Autos sind verbrauchs- und abgasmäßig für die Regelgeschwindigkeit optimiert), kann das nur heißen: Rückkehr zur innerörtlichen Regelgeschwindigkeit auf Durchgangsstraßen. Damit werden die Straßen auch nicht zu „Rennstrecken“; 50 Km/h ist ein moderates Tempo – einige Staaten erlauben höhere innerörtliche Regelgeschwindigkeiten. Wer will, darf ja langsamer fahren.