Ehrenamt -- Eine Lanze für Bürgersinn e.V. und für Sportvereine

Scheinbar Gleiches gleichzusetzen und dann gegeneinander auszuspielen – das ist keine Grundlage für Entscheidungen im Interesse des Gemeinwohls. Auch wenn Beteiligte beteuern, das nicht zu beabsichtigen: Genau dieser Eindruck entsteht in der Diskussion um die Gebühren für Sportstätten, die die Sportvereine zahlen, und die (vorübergehend) kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten an den gemeinnützigen Verein Bürgersinn e.V. Unsere hohe Lebensqualität in Glienicke verdanken wir alle in keinem geringen Teil auch dem Engagement vieler Ehrenamtlicher. Sie gehören im Interesse des Gemeinwohls gestärkt.
Worum geht es?
Auch Sportvereine seien gemeinnützig und müssten deshalb „gleich“ behandelt werden, lautet das Argument. Nun stellt wohl niemand die soziale und gesellschaftliche Bedeutung, zumal im Jugendbereich, der Sportvereine in Frage. Ganz im Gegenteil. Die Gemeinde fördert sie deswegen auf vielfältige Weise; indirekt unter anderem durch den Bau und Instandhaltung von Anlagen (kürzlich erst wieder den Anbau an das Funktionalgebäude Bieselheide für eine halbe Million Euro); direkt beispielsweise durch die Mittel der Sportförderung, die mindestens in weiten Teilen die von den Vereinen zu leistenden (ohnehin moderaten und nicht kostendeckenden) Entgelte für deren Nutzung ausgleicht. Da zum (steuerlichen) Vorteil des Gemeindesäckels und damit Glienickes insgesamt beispielsweise die Dreifeldhalle als Betrieb gewerblicher Art konzipiert sind, ist die Gemeinde