Foto: Kochbuch Bürgersinn
Interkulturelles Kochbuch zeigt erfolgreiche Arbeit von Bürgersinn e.V.

Scheinbar Gleiches gleichzusetzen und dann gegeneinander auszuspielen – das ist keine Grundlage für Entscheidungen im Interesse des Gemeinwohls. Auch wenn Beteiligte beteuern, das nicht zu beabsichtigen: Genau dieser Eindruck entsteht in der Diskussion um die Gebühren für Sportstätten, die die Sportvereine zahlen, und die (vorübergehend) kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten an den gemeinnützigen Verein Bürgersinn e.V. Unsere hohe Lebensqualität in Glienicke verdanken wir alle in keinem geringen Teil auch dem Engagement vieler Ehrenamtlicher. Sie gehören im Interesse des Gemeinwohls gestärkt.

Worum geht es?

Auch Sportvereine seien gemeinnützig und müssten deshalb „gleich“ behandelt werden, lautet das Argument. Nun stellt wohl niemand die soziale und gesellschaftliche Bedeutung, zumal im Jugendbereich, der Sportvereine in Frage. Ganz im Gegenteil. Die Gemeinde fördert sie deswegen auf vielfältige Weise; indirekt unter anderem durch den Bau und Instandhaltung von Anlagen (kürzlich erst wieder den Anbau an das Funktionalgebäude Bieselheide für eine halbe Million Euro); direkt beispielsweise durch die Mittel der Sportförderung, die mindestens in weiten Teilen die von den Vereinen zu leistenden (ohnehin moderaten und nicht kostendeckenden) Entgelte für deren Nutzung ausgleicht. Da zum (steuerlichen) Vorteil des Gemeindesäckels und damit Glienickes insgesamt beispielsweise die Dreifeldhalle als Betrieb gewerblicher Art konzipiert sind, ist die Gemeinde verpflichtet, hier Einnahmen zu generieren.

Bürgersinn e.V. hingegen soll die auf Kosten der Gemeinde sanierten Räumlichkeiten einer ehemaligen Kita für zwei Jahre kostenfrei nutzen dürfen. Einmal abgesehen davon, dass die Gemeinde den Rückbau vor Übergabe an den Eigentümer ohnehin hätte schultern müssen, geht es hier um die Anschubhilfe für einen Verein, dessen Gemeinnützigkeit auf Dauer die Verwaltung entlasten, ihr Aufgaben abnehmen wird. Und das ehrenamtlich. Der Verein will durch netzwerken kulturelle und soziale Projekte/Veranstaltungen im Sinne bürgerschaftlichen Engagements. Vorgesehen sind in den Räumlichkeiten unter anderem ein Atelier, ein Treffpunkt beispielsweise für Selbsthilfegruppen, Hilfs- und Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Glienicke und dem Landkreis. Diese Angebote sind offen konzipiert und setzen – anders als bei Sportvereinen – keine Vereinsmitgliedschaft voraus. Während Sportvereine (und deren Ehrenamtliche) also ihren zahlenden Mitgliedern deren Freizeitbeschäftigung ermöglichen, arbeiten bei Bürgersinn die zahlenden Vereinsmitglieder für andere. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Und in Zukunft?

Perspektivisch strebt Bürgersinn außerdem die Unabhängigkeit von gemeindlicher Finanzunterstützung vor durch Nutzung von Förderangeboten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene. Das wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber Bürgersinn e.V. hat bereits bewiesen, dass er das kann: Das wunderbare interkulturelle Kochbuch „Glienicke is(s)t“, das sich zurecht sogleich nach Erscheinen zum Bestseller mauserte, finanzierte Bürgersinn e.V. mit Mitteln des Kreises und des Landes im Rahmen der interkulturellen Woche.

Bleibt zum Schluss die Frage nach der Präzedenzwirkung, ob mögliche andere Vereinsneugründungen ebenfalls auf materielle oder finanzielle Anschubhilfen hoffen dürfen. Hier gilt die juristischste aller Antworten: Das kommt ganz darauf an. Bei einem so offensichtlichen gesamtgesellschaftlichen Beitrag wie Bürgersinn e.V. ihn leistet, hätte ich kleine Not, die Frage mit „Ja“ zu beantworten. Genauso, wie ich stets die Förderung der Sportvereine unterstützt habe. Denn Glienicke braucht das Ehrenamt.

Dr. Ulrich Strempel

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