
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg sind viele Eltern verunsichert, was die Rechtskonformität der Kita-Gebührensatzungen betrifft. Noch ist unklar, ob das Urteil überhaupt, und wenn ja, welche, Auswirkungen auf unsere Glienicker Gebührensatzung hat. Zum Ende dieses Jahres drohen aber etwaige Rückforderungsansprüche von Eltern zu verjähren.
Fünf Gemeindevertreter der Fraktion CDU/Freie Demokraten haben deshalb eine Sondersitzung der Gemeindevertretung beantragt, die einen vorübergehenden Verjährungsverzicht beschließen soll. Die Sitzung findet am 21. Dezember um 18.30 Uhr in der Mensa der Grundschule statt.
Denn das ermöglicht der Gemeindeverwaltung eine sorgfältige Prüfung der Gültigkeit der Kitagebühren und der sich ergebenden Rechtsfolgen. Dies ist unserer Ansicht nach ein Gebot der Fairness. Es nimmt einen erheblichen, unmittelbaren Handlungsdruck von den betroffenen Eltern und ermöglicht
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